
Windenergie im Ebersberger Forst
Seit dem Jahr 2008 gibt es die Idee, einen sehr kleinen Teilbereich des Ebersberger Forstes für die Windenergie (maximal 5 Windräder) zu nutzen. Seitdem wird hierüber intensiv diskutiert, da der Ebersberger Forst ein Landschaftsschutzgebiet ist und eine Abwägung zwischen den Vor- und Nachteilen möglicher Windenergieanlagen getroffen werden muss.
Im Mai 2021 wurden die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ebersberg aufgerufen, im Rahmen eines Bürgerentscheids basisdemokratisch ihre Stimme zu diesem Projekt abzugeben. Auf dieser Internetseite finden Sie Visualisierungen, wie die möglichen Windenergieanlagen aussehen könnten, und Informationen zum Forst. Eine Richtigstellung von Behauptungen rund um die Windenergie gibt es im Faktencheck.
Zudem haben wir Ihnen unter Fakten zur Windenergie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.

- Es geht um den Bau von maximal fünf Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst (nur Staatsforsten 7.584ha).
- Eine Anlage ist ca. 245 Meter hoch (Nabenhöhe ca. 165 Meter, Rotordurchmesser ca. 160 Meter)
- Die fünf Anlagen werden ca. 40 bis 45 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen.
- Mit dem Strom der fünf Windenergieanlangen könnten ein Fünftel der Haushalte im Landkreis Ebersberg versorgt werden.
- Die dauerhaft freizuhaltende Fläche beträgt für fünf Anlagen 1,5 Hektar.
- Das entspricht 0,02 Prozent der Fläche des Ebersberger Forsts.
- Die durch Fundamente im Umfang des Standfußes versiegelte Fläche beträgt zusammen 0,2 Hektar (400 Quadratmeter pro Windenergieanlage).
- Direkt am Forst erfolgt eine Ersatzaufforstung (Mischwald) mindestens in gleicher Größe der gerodeten Fläche.
- Eine Modifizierung des Landschaftsschutzgebietes ist nach einer Gesetzesänderung nicht mehr erforderlich.
- Eine finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist geplant.